Kein Zweifel, die AfD ist eine radikal rechte Partei, auf die sich Artikel 139 GG anwenden ließe. Dieser Artikel besagt, dass die zur »Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus« erlassenen Rechtsvorschriften von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt werden.
Eine Partei wie die AfD, die als gesichert rechtsextrem gilt und deren Thüringer Vorsitzenden man gerichtsfest als Faschisten bezeichnen darf, wäre demnach zu verbieten. Doch ist eine solche Maßnahme politisch sinnvoll? Dazu habe ich mich im Rahmen einer Veranstaltung des Wuppertaler Friedensforums geäußert. Einen Bericht können Sie hier nachlesen. Dort finden Sie auch einen Link zum Podcast, der aus der Veranstaltung hervor gegangen ist.